Hauptuntersuchung
inkl. Teiluntersuchung Abgas · gemäß §29 StVZO
In gewissen Zeitabständen wird der Fahrzeughalter beim Blick auf das hintere Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO (Hauptuntersuchung). Pkw zum Beispiel müssen im Normalfall alle 2 Jahre zur HU.
Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchung der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit. Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht. Wir überprüfen den Zustand ihres Fahrzeugs und tragen somit Sorge dafür, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer einer Gefährdung ausgesetzt werden. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, hilft oftmals, Unfälle zu vermeiden. Außerdem wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier werden Mängel frühzeitig erkannt, was unter Umständen Folgeschäden vermeiden kann.
Plakettengültigkeit
Jeder kennt die amtlichen Prüfplakette: Auf Ihrem hinteren Kennzeichen befindet sich die runde Plakette für die HU (Hauptuntersuchung).
Das Jahr, in dem die nächste Untersuchung fällig ist, steht in großen Ziffern in der Plaketten-Mitte. Den Monat, wann das Fahrzeug vorzuführen ist, erkennen Sie an der Zahl am oberen Plakettenrand («auf 12 Uhr»).
Das Jahr der Fälligkeit lässt sich außerdem – auch aus der Ferne – schnell an der Hintergrundfarbe der Plakette erkennen. Alle sieben Jahre beginnt der Farbzyklus von vorne: